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Energieaudit EN 16247

Audit gemäß Energieeffizienzgesetz

Große Unternehmen sind gemäß § 9 EEffG dazu verpflichtet, alle 4 Jahre ein externes Energieaudit durchführen zu lassen, oder ein anerkanntes Managementsystem zu implementieren. Die Managementsysteme können nach ISO 50001 (Energiemanagement), 14001 (Umweltmanagement) oder EMAS zertifiziert sein und müssen die Zertifizierungsaudits ein internes oder externes Energieaudit enthalten, das den Bestimmungen des  Energieeffizienzgesetzes entspricht. 

Die Energieaudits gemäß Energieeffizienzgesetz dienen der Analyse der Energieverbräuche und der Ableitung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz.  

Wir führen mit einem Team an erfahrenen Auditoren vorwiegend externe Energieaudits durch. Neben der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen konzentrieren wir uns darauf, im Energieaudit eine fundierte Analyse des Energieeinsatzes in Ihrem Betrieb durchzuführen und Ihnen Potentiale für Optimierungen aufzuzeigen. Wir haben praktische Erfahrungen in allen Anwendungen und können unseren Auftraggebern praktische Lösungen aufzeigen. Das führt soweit, dass ein grobes Konzept mit Kostenschätzung und Einsparungsberechnung im Audit ausgearbeitet wird

5 Auditoren

4 Auditoren

2 Auditoren

Energiemanagementsystem EN 50001

Profitieren Sie von unserer Erfahrungen aus der Beratung, technischer Planung und Umsetzung von Energieprojekten bei großen und kleinen Produktionsanlagen (Prozessen), Gebäuden für Büro-, Gewerbe-, Handels- und Wohnzwecken (Gebäude) aber auch der Optimierung der betrieblichen Mobilität.
Unser Energieaudit bringt Ihren Betrieb voran!